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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf und Lieferung der Checkline Europe GmbH & Co. KG.



Checkline Europe GmbH & Co. KG.

Warschauerstr. 8
48455 Bad-Bentheim
Deutschland

Handelskammereintragsnr.: AG Coesfeld, HRA 6266 PHG
Ust. Ident. Nr.: DE262749861

Version 0317

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 1 September 2017 gültig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Anfrage bei Checkline Europe verfügbar und werden auf der Website von Checkline Europe veröffentlicht.

§ 1 Geltungsbereich

  1. 1.Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Checkline Europe GmbH & Co. KG, Warschauerstr. 8, 48455 Bad Bentheim und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB).
  2. 2.Anders lautenden AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
  3. 3.Mit der Bestellung durch den Kunden werden die AGB als Vertragsbestandteil anerkannt.
  4. 4.Unsere Angebote und die nachfolgenden AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass der Kunde kein Unternehmer ist, ist es uns unbenommen, vom Vertrag zurücktreten.
  5.  

§ 2 Vertragsinhalt

  1. 1.Der Umfang der Lieferverpflichtung richtet sich nach der Auftragsbestätigung.
  2. 2.Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes sind nur die konkreten Angaben zum Kaufgegenstand in der Auftragsbestätigung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Auftragsausführung nach Maßgabe unserer Verkaufsunterlagen (Beschreibungen, Drucksachen, Prospekte, Maßblätter, Angaben auf unserer Homepage und im Online-Katalog). An unseren Modellen, Plänen und Zeichnungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.
  3. 3.Im Übrigen dienen technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften usw. nur der allgemeinen Warenbeschreibung. Sie sind nur annähernd maßgebliche Angaben. Änderungen in der Konstruktion, Form, Gewicht, Maße, Ausführung und Farbe unserer Waren bleiben in vorgenanntem Rahmen vorbehalten, soweit sie nicht Funktion und Einsatzmöglichkeit der Erzeugnisse verändern und sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung für den Kunden zumutbar sind.
  4. 4.Prüfzertifikate, Werkszeugnisse und sonstige Dokumentationen sind bei der Auftragserteilung ausdrücklich zu bestellen. Sie werden gesondert berechnet.
  5.  

§ 3 Vertragsschluss, Mitteilungspflichten des Kunden

  1. 1.Auftragserteilungen bzw. Bestellungen des Kunden gelten als Angebot. Die in Prospekten, Anzeigen, Kommunikationsmitteln, Internet etc. enthaltenen Angaben dienen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden. Sie sind freibleibend auch bzgl. der Preisangaben.
  2. 2.Der Kunde ist zwei Wochen an seine Bestellung gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bestellung innerhalb dieser zwei Wochen schriftlich oder in der gleichen Art und Weise, wie die Bestellung aufgegeben wurde, von uns bestätigt wird (Auftragsbestätigung). Alternativ kommt der Vertrag auch zustande durch bloße Lieferung der Ware ohne Auftragsbestätigung, sofern eine solche nicht als erforderlich erachtet wird.
  3. 3.Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung alle erforderlichen Angaben über die beabsichtigte Verwendung des Liefergegenstandes zu machen. Dies gilt insbesondere für die Verwendung zu militärischen Zwecken und dann, wenn die zu liefernden Waren in Verbindung mit giftigen, feuergefährlichen, ätzenden und explosiven Medien sowie sonstigen schädlichen Stoffen oder unter besonderen Temperatur- und Druckverhältnissen eingesetzt werden sollen oder spezifische Betriebsbedingungen anderer Art vorliegen.
  4.  

§ 4 Sonstige Informationen (Speicherung des Vertragstextes, Vertragssprache)

  1. 1.Wir speichern den konkreten „Angebotstext“ im Onlineshop nicht gesondert. Dies bedeutet, dass er vom Kunden nach Vertragsschluss ggf. nicht mehr abgerufen werden kann, sofern unser „Angebot“ im Shop zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vorhanden oder bereits geändert ist. Kundenbestellungen werden von uns zwar gespeichert, können aber vom Kunden nicht gesondert abgerufen werden. Unsere nach Abschluss der Bestellung versandte Auftragsbestätigung enthält sämtliche vertragsrelevanten Daten und gesetzlich erforderlichen Hinweise. Unsere aktuellen AGB sind auf unserer Internetseite www.checkline.de jederzeit abrufbar und können ausgedruckt und gespeichert werden. Ältere AGB in nicht mehr geltenden Fassungen werden  von uns nicht gespeichert und auch nicht mehr zum Abruf vorgehalten. Wir empfehlen allen unseren Kunden, den Vertragstext inklusive der zum fraglichen Zeitpunkt geltenden AGB bei der Bestellung ausdrucken oder etwa einen Screenshot anzufertigen. Darüber hinaus empfehlen wir Bestellbestätigungen, die ebenfalls die jeweils aktuellen AGB oder einen Hyperlink darauf enthalten, aufzubewahren und zu speichern.
  2. 2.Die Vertragssprache ist deutsch.
  3.  

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. 1.Alle Preise verstehen sich als Netto-Endpreise, zuzüglich der Kosten für Fracht, Verpackung, Versicherung und sonstiger Nebenkosten, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen, und von uns im konkreten Angebot zu nennenden, Listenpreisen berechnet. Lieferung und Leistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, in EURO berechnet.
  2. 2.Bei Neukunden behalten wir uns vor, nur gegen Vorauszahlung zu liefern.
  3. 3.Die von uns gestellten Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den Zahlbetrag verfügen können. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder vergleichbaren Zahlungsaufstellung geleistet hat. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
  4. 4.Individuell gewährte Zahlungsziele können widerrufen werden, wenn ein Festhalten an dieser Vereinbarung für uns unzumutbar ist, insbesondere wenn der Kunde sich mit der Zahlung länger als 14 Tage in Verzug befindet oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch nicht ausgelieferte Waren nur gegen Vorkasse oder ausreichende Sicherheitsleistung zu liefern.
  5. 5.Wir sind berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  6. 6.Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
  7.  

§ 6 Lieferfrist

  1. 1.Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Eingang sämtlicher für die Ausführung des Auftrages benötigter Unterlagen und Informationen sowie nach Erfüllung aller üblichen Verpflichtungen des Kunden, einschließlich der Leistung etwa angeforderter Anzahlungen.
  2. 2.Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich des Eintritts unvorhergesehener Hindernisse, wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe und Bauteile sowie sonstiger, von uns nicht zu vertretender Umstände. In derartigen Fällen, die dem Kunden unverzüglich anzuzeigen sind, verlängert sich die Lieferfrist um einen entsprechend von dem unvorhergesehenen Hindernis abhängenden Zeitraum. Dauert jedoch das unvorhergesehene Hindernis bei Lieferungen nach Deutschland länger als 3 Wochen, bei Lieferungen in das Ausland länger als 3 Monate an, ist es beiden Vertragspartnern unbenommen, fristlos zu kündigen.
  3. 3.Die vereinbarten Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen, vollständigen und richtigen Selbstbelieferung. Sollte die bestellte Ware nicht rechtzeitig lieferbar sein, weil wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht rechtzeitig beliefert wurden oder die Ware aufgrund einer unvorhersehbar großen Nachfrage ausverkauft ist, wird der Kunde von uns hierüber unverzüglich informiert. In diesem Fall der verzögerten Lieferung steht es dem Kunden frei, auf die Ware zu warten oder die Bestellung zu stornieren. Für den Fall, dass die Ware ausverkauft ist, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. 4.Wir sind zu Teillieferungen mit gesonderter Rechnungsstellung berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

 

§ 7 Gefahrübergang, Versand und Verpackung

  1. 1.Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versandt (Versendungskauf), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder des Lagers, auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung von dem Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dieser kann jedoch verlangen, dass wir von diesem Zeitpunkt an auf seine Kosten Versicherungsschutz bewirken. Dies gilt auch für eine eventuelle Transportversicherung.
  2. 2.Der Versand erfolgt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Im Falle von Teillieferungen erfolgt eine Berechnung der hierdurch zusätzlich anfallenden Versandkosten nur, sofern der Kunde die Teillieferungen wünscht oder diesen zugestimmt hat.
  3. 3.Erfolgt die Versendung auf unsere Gefahr, hat der Kunde einen äußerlich erkennbaren Transportschaden spätestens bei der Ablieferung der Ware dem Frachtführer anzuzeigen. Andernfalls wird vermutet, dass die Ware in vertragsgemäßem Zustand ausgeliefert worden ist. Diese Vermutung gilt auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung gegenüber uns unter Beifügung der Beweisunterlagen angezeigt worden ist.
  4. 4.Verpackung wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gesondert berechnet und nicht zurückgenommen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. 1.Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt aller Nebenforderungen unser Eigentum. Bei Lieferung mehrerer Sachen zum Gesamtpreis gilt dieser Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller Sachen. Der Eigentumsvorbehalt besteht außerdem fort, bis alle Forderungen an den Kunden, die zur Zeit dieses Vertragsschlusses bereits existierten, beglichen sind.
  2. 2.Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware unverzüglich zu unterrichten. Zu einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, ist der Kunde im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, jedoch nur unter Eigentumsvorbehalt. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug gerät.
  3. 3.Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
  4.  

§ 9 Untersuchungs- und Rügepflichten, Gewährleistung

  1. 1.Wir leisten Gewähr für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. 2.Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung, normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind, fallen nicht unter die Gewährleistung. So sind insbesondere Schäden durch ausgelaufene Akkus oder Batterien, in den von uns verkauften oder reparierten Geräten, grundsätzlich nicht Teil der Gewährleistung. Bei Reparaturen an der Ware in Eigenleistung oder durch Dritte, die ohne unser schriftliches Einverständnis erfolgt sind, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit der Maßnahmen des Kunden bestimmen sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.
  3. 3.Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören auch die Fälle, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Offensichtliche Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware, verdeckte Mängel binnen einer Woche ab Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  4. 4.Erweist sich die Beanstandung als nicht berechtigt, sind wir berechtigt, die Kosten unserer Inanspruchnahme dem Kunden zu berechnen.
  5. 5.Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

 

§ 10 Haftungsbegrenzung, Verjährung

  1. 1.Vertragliche und außervertraglichen Schadensersatzansprüche des Kunden gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund gegen die Checkline Europe  GmbH & Co.KG, deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Checkline Europe GmbH & Co.KG, bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Sie gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die von der Checkline Europe GmbH & Co.KG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, sowie die zwingende Haftung nach dem                                                                  Produkthaftungsgesetz.
  2. 2.Der Kunde haftet für die wegen Nichtbeachtung dieser AGB oder durch eigenes Fehlverhalten entstandenen Schäden selbst.
  3. 3.Die Gewährleistungsansprüche und alle weiteren vertraglichen und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Davon abweichend verjähren Ersatzansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für grob fahrlässig verursachte Schaden auch dann nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn sie auf einem Mangel der Ware beruhen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

 

§ 11 Datenschutz

  1. 1.Ihre persönlichen Daten werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. 1.Alle vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  2. 2.Jegliche aus der vertraglichen Beziehung stammende Ansprüche des Kunden sind unbeschadet § 354a HGB ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte abtretbar.
  3. 3.Erfüllungsort und ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz, sofern nicht für die Streitigkeiten ein ausschließlicher Gerichtsstand an einem anderen Ort begründet ist. Gleiches gilt wenn der Kunde  keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat. Wir sind jedoch auch berechtigt, unsere Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
  4. 4.Sollten einzelne Vertragsbestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages.
  5.  

§ 13 Reparaturen, Service und Kalibrierungen

  1. Falls Sie einen Artikel an uns zurücksenden mit der Bitte um Service, Reparatur oder Kalibrierung und, nach Erhalt eines Angebots oder einer Diagnose, sich entscheiden, die empfohlene Reparatur oder Kalibrierung nicht durchführen zu lassen, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von €50,- zuzüglich MwSt. berechnet. Diese Gebühr deckt die Kosten für die Diagnose, administrative Bearbeitung und weitere damit verbundene Dienstleistungen ab.Zusätzliche Rücksendekosten, falls anwendbar, werden separat berechnet.
  2. Sollten Sie sich dazu entschließen, ein neues Ersatzprodukt zu erwerben, werden die zuvor berechneten Verwaltungsgebühren von €50,- sowie die Rücksendekosten von dem Kaufpreis des Ersatzartikels abgezogen. Beide Artikel werden dann gemeinsam an Sie zurückgesendet.

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